23-03-2010, 10:23
(23-03-2010, 03:20)Master Chief schrieb: Ich behaupte, daß dem BVerfG auch sein Geschwätz von morgen egal sein wird.
Entweder muss ihnen das eigene Geschwätz oder das Geschwätz des EGMR egal sein, das BVerfG hat die Wahl :-)
Wobei die Begründungen von 2003 es in sich haben. Das BVerfG führt u.a. biologische Gründe an. Sie müssen also mal eben die Biologie des Menschen ändern. Was für die verdrehungsgewohnten Juristen sicher kein Problem darstellt.