(23-03-2010, 10:23)p schrieb: ...Nicht nötig.
Wobei die Begründungen von 2003 es in sich haben. Das BVerfG führt u.a. biologische Gründe an. Sie müssen also mal eben die Biologie des Menschen ändern. Was für die verdrehungsgewohnten Juristen sicher kein Problem darstellt.
Wegen der zunächst noch engen biologischen Bindung mag zwar eine sichere Zuordnung zur Mutter unmittelbar nach Geburt noch geboten und richtig sein.
Es gibt aber ebensoviele 'biologische' Gründe auf Seiten der Väter, freilich weniger im Sinne, daß die Kids aus ihnen rauskriechen und Milch zapfen. Mehr im Sinne, daß die Väter die gesunde physische und psychische Distanz zu den Müttern ermöglichen, die Kids ins Leben führen.
Wo diese Ablösung ausfällt, da kann es später Probleme geben - genauso, wenn nach der Geburt die Mutter ausfällt.
BVerfG hatte selbst Zweifel am 1626a angemeldet, daher ja auch der Prüfungauftrag.
Es hat sich herausgestellt, daß die Annahmen des Gerichtes ' Der Gesetzgeber konnte und kann davon ausgehen, daß...' unzutreffend waren (Schulte-Frohlinde sei Dank)
Was darzulegen für gute Juristen kein Problem darstellt.
Werter 'Guru' p, Sie sehen in der Gabel nur das Mordwerkzeug, statt das kultivierte Instrument.
.