27-03-2010, 11:06
Durch den Artikel entsteht der Eindruck, dass da den Teilnehmern wieder die übliche Ideologie in den Kopf gehämmert werden sollte. Aber es ging schief: Die Diskutanten aus dem Anwaltsverein bewegten die Diskussionen in eine Richtung, die der "Opferanwältin" sehr unangenehm war:
"Und deshalb fällt die Entscheidung der Richter, dass der Partner zehn bis 14 Tage die Wohnung nicht mehr betreten darf, auch rasch: Eine eidesstattliche Versicherung von Anna B. genügt.
Eine niedrige Hürde. Beim Vereinsabend des Nürnberg-Fürther Anwaltvereins löst sie heftige Diskussionen aus. Was, wenn das Paar mitten in einer schmutzigen Scheidungsschlacht steckt? Und Anna B. mit ihren Vorwürfen übertreibt, sie gar erfunden hat? Beim Rausschmiss aus der eigenen Wohnung handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte. Wie verhindern, dass im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkannt werden, ein Mann zu Unrecht beschuldigt wird? Schützt das Gesetz auch ihn? Die Erforschung der Wahrheit stößt immer wieder an ihre Grenzen. Frauen, die Vergewaltigungen erfinden. Kinder, die zu Unrecht ihre Väter der Misshandlung bezichtigen, Psychologen, die durch ihr Einwirken Kindern sexuellen Missbrauch erst einreden. Die Justiz hat dies alles bereits erlebt."
Praxis trifft auf altfeministische Ideologie, die die Rechtssprechung durchwurzelt hat.
In offenen Runden bei qualifiziertem Publikum werden solche Diskussionen immer auch auf diese Bahnen kommen. Neu ist hingegen, dass das auch im berichtenden Artikel durchdringt, sogar mit einem kompletten Abschnitt, da hat Ulrike Löw mit ihrer Berichterstattung wirklich den üblichen Pfad verlassen.
"Und deshalb fällt die Entscheidung der Richter, dass der Partner zehn bis 14 Tage die Wohnung nicht mehr betreten darf, auch rasch: Eine eidesstattliche Versicherung von Anna B. genügt.
Eine niedrige Hürde. Beim Vereinsabend des Nürnberg-Fürther Anwaltvereins löst sie heftige Diskussionen aus. Was, wenn das Paar mitten in einer schmutzigen Scheidungsschlacht steckt? Und Anna B. mit ihren Vorwürfen übertreibt, sie gar erfunden hat? Beim Rausschmiss aus der eigenen Wohnung handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte. Wie verhindern, dass im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkannt werden, ein Mann zu Unrecht beschuldigt wird? Schützt das Gesetz auch ihn? Die Erforschung der Wahrheit stößt immer wieder an ihre Grenzen. Frauen, die Vergewaltigungen erfinden. Kinder, die zu Unrecht ihre Väter der Misshandlung bezichtigen, Psychologen, die durch ihr Einwirken Kindern sexuellen Missbrauch erst einreden. Die Justiz hat dies alles bereits erlebt."
Praxis trifft auf altfeministische Ideologie, die die Rechtssprechung durchwurzelt hat.
In offenen Runden bei qualifiziertem Publikum werden solche Diskussionen immer auch auf diese Bahnen kommen. Neu ist hingegen, dass das auch im berichtenden Artikel durchdringt, sogar mit einem kompletten Abschnitt, da hat Ulrike Löw mit ihrer Berichterstattung wirklich den üblichen Pfad verlassen.