29-03-2010, 16:31
Auch klar, nur ist das der dritte Schritt vor dem ersten.
Wenn sich der Umzug nicht verhindern lässt, muss um die Kosten Beteiligung kämpfen.
Diese setzt aber vor Allem einen vernünftigen Richter und ein ebensolches OLG voraus.
Aus welcher Ecke (OLG-Bezirk) kommst du und wo will sie hin?
Die Sache schon vorher Gerichtshängig zu machen, hätte den Vorteil, dass der Gerichtsort bei dir bliebe.
Wenn sich der Umzug nicht verhindern lässt, muss um die Kosten Beteiligung kämpfen.
Diese setzt aber vor Allem einen vernünftigen Richter und ein ebensolches OLG voraus.
Aus welcher Ecke (OLG-Bezirk) kommst du und wo will sie hin?
Die Sache schon vorher Gerichtshängig zu machen, hätte den Vorteil, dass der Gerichtsort bei dir bliebe.