wenn der Sohn erst mal weg ist, hast Du das nachsehen ...
Du darfst ihn dann auf Deine Kosten abholen oder mit der Bahn fahren lassen.
Der Unterhalt ist natürlich in voller Höhe und ohne Abstriche fällig
Du darfst ihn dann auf Deine Kosten abholen oder mit der Bahn fahren lassen.
Der Unterhalt ist natürlich in voller Höhe und ohne Abstriche fällig