30-03-2010, 09:12
Zielgehalt? Im Prinzip nichts anderes als ein Grundgehalt plus Provisionsanteil bis zu einer bestimmten Grenze? Das ist ja nicht unüblich im Vertrieb.
Es werden ja auch Steuererstattungen, die möglicherweise auch nur Einmaleffekte beinhalten in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen.
Es sind an allen Ecken und Enden exorbitante Steigerungsfallen eingebaut:
- Herunterstufung: fast unmöglich, selbst bei Arbeitsplatzwechsel
- Kopplung an steuerl. Existenzminimum anstelle reeller Bedarf
- 3 Alterstufen
- Berücksichtigung von Einmaleffekten
Wenn man als Referenz eine "normale" Familie mit zusammenlebenden Eltern nimmt, dann bleiben nur noch die Einmaleffekte, von denen dann alle was haben.
Alles andere orientiert sich wohl mehr oder weniger an dem, was monatlich verfügbar ist.
Wie der vamv schon sagte: Alleinerziehend ist ein Erfolgmodell.
Es werden ja auch Steuererstattungen, die möglicherweise auch nur Einmaleffekte beinhalten in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen.
Es sind an allen Ecken und Enden exorbitante Steigerungsfallen eingebaut:
- Herunterstufung: fast unmöglich, selbst bei Arbeitsplatzwechsel
- Kopplung an steuerl. Existenzminimum anstelle reeller Bedarf
- 3 Alterstufen
- Berücksichtigung von Einmaleffekten
Wenn man als Referenz eine "normale" Familie mit zusammenlebenden Eltern nimmt, dann bleiben nur noch die Einmaleffekte, von denen dann alle was haben.
Alles andere orientiert sich wohl mehr oder weniger an dem, was monatlich verfügbar ist.
Wie der vamv schon sagte: Alleinerziehend ist ein Erfolgmodell.