17-12-2008, 15:54
frage: vater wandert mit kind legal aus, jugendamt bestätigt vorerst, dass das kind im ausland bei dem vater bleiben kann. gericht urteilt später, dass das kind zur mutter wieder nach deutschland muss und mutter bekommt das alleinige ABR. Familiengericht "appelliert" an den kindsvater das kind nach deutschland zurück zu bringen. kindsvater erklärt über einen rechtsanwalt das kind freiwillig und bedingslos an die kindsmutter zu übergeben. der kindsvater kann aus kostengründen das kind nicht nach deutschland zurück bringen.
wer muss eigentlich das kind abholen? wer muss die kosten tragen? muss der kindsvater jetzt auch noch der ex das kind nachtragen?
wie ist das jetzt rechtlich: kindsvater hat 50 % sorgerecht und kein ABR. wer hat nun die verantwortung? muss jetzt nicht die verantwortungsvolle kindsmutter ganz schnell handeln zum wohle des kindes?
(müssen zum tode verurteile männer auch die giftspritze selbst bezahlen?)
wer muss eigentlich das kind abholen? wer muss die kosten tragen? muss der kindsvater jetzt auch noch der ex das kind nachtragen?
wie ist das jetzt rechtlich: kindsvater hat 50 % sorgerecht und kein ABR. wer hat nun die verantwortung? muss jetzt nicht die verantwortungsvolle kindsmutter ganz schnell handeln zum wohle des kindes?
(müssen zum tode verurteile männer auch die giftspritze selbst bezahlen?)