17-12-2008, 16:04
Wenn der Vater es mitgenommen hat, muss er es auch wieder zurückbringen. Der entscheidende Fehler ist ganz am Anfang passiert: Ein Jugendamt kann bestätigen, was es will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt nach wie vor gemeinsam und ein Gerichtsentscheid in Deutschland kann den Aufenthalt des Kindes jederzeit wieder ändern. Was es auch getan hat.
Anders wäre es gewesen, wenn das Sorgerecht oder das ABR ohne Einschränkungen dem Vater alleine zugewiesen worden wäre und der Vater anschliessend offiziell mit Kind gegangen wäre. Danach ist der dauernde Aufenthalt des Kindes nicht mehr in D und die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts ist beendet. Obwohl es da auch Tricks gibt, darüber spreche ich aber lieber nicht öffentlich.
Anders wäre es gewesen, wenn das Sorgerecht oder das ABR ohne Einschränkungen dem Vater alleine zugewiesen worden wäre und der Vater anschliessend offiziell mit Kind gegangen wäre. Danach ist der dauernde Aufenthalt des Kindes nicht mehr in D und die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts ist beendet. Obwohl es da auch Tricks gibt, darüber spreche ich aber lieber nicht öffentlich.