01-04-2010, 18:02
Mal angenommen, eine gerichtliche, mit Zwangsgeld bewehrte Umgangsregelung, existiert.
Die Durchsetzung müßte ja jetzt, nach neuen FamFG, mit Ordnungsmittel beantragt werden.
Das Vorgeplänkel mit dem JA, diesen Schritt nicht unternehmen zu müssen, ist fehlgeschlagen.
Wie könnte ein/e Formulierung/Antrag aussehen?
Sehr ähnlich diesem Fall:
http://www.ra-kotz.de/umgangsrecht7.htm
Die Durchsetzung müßte ja jetzt, nach neuen FamFG, mit Ordnungsmittel beantragt werden.
Das Vorgeplänkel mit dem JA, diesen Schritt nicht unternehmen zu müssen, ist fehlgeschlagen.
Wie könnte ein/e Formulierung/Antrag aussehen?
Sehr ähnlich diesem Fall:
http://www.ra-kotz.de/umgangsrecht7.htm