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Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
#15
ja das ist ja im Möbelgeschäft, bei Banken auch so. Ich glaube selbst die Sparkasse hat 15% variabales "Bonusgehalt". Wenn der Umsatz dann nicht passt, bekommt man diesen Bonus nicht.

http://www.rp-online.de/beruf/ratgeber/D...93279.html

@das wüsste ich auch gerne stafford . Normal muss das Kind mitzählen. Sonst würde es ja auch nicht bei der Mangelfallberechnung zählen. Aber die drei Euro Rabatt ist ohnehin ein Witz. Liegt meines Wissens doch ohnehin nur am Kindergeld, weils ab dem dritten Kind mehr gibt. Da die Hälfte angeblich dem Vater zusteht - ihm jedoch nicht ausbezahlt wird - gibts einen etwas geringeren Zahlbetrag beim 3. Kind in der Düsseldorfer Tabelle .Bekommst du denn auch für den erhöhten Kindergeldbetrag ? Ich glaube ja, denn beim Kindergeld zählen sogenannte "Zählkinder".

Ich habe mich auf eine fiktive Zahl des JA selbst bezogen, die gingen vor einiger Zeit von fiktiv Betrag 1xxx aus, obwohl ich das nicht verdient habe. . Nun hab ich weiteres Kind, daß bei mir ist. Trotzdem wollen sie - siehe Anlage mehr - obwohl sie wissen, wie hoch ich maximal fiktiv verdiene . Ganz schön dreist. Denn nimmt man diesen fiktiven Betrag - heute ist die Grundlage die selbe - müsste ich weitaus weniger zahlen. Die Mitarbeiterin kriegt seit einem Monat nicht hin, eine simple Rechnung durchzuführen, und forderte keine Unterlagen an. Haben mir sogar gedroht, weil ich momentan nicht weiss, wieviel ich zahlen soll, ich mache mich strafbar wenn ich nicht umgehend zahle (nicht mal 30 T. im Rückstand und ohnehin etwas zuviel bezahlt, da bislang freiwillig an DT gehalten, um Titel zu vermeiden). Ist schon lustig, da bin ich nicht mal einen Monat im "Rückstand", das JA kriegt es oft selbst nicht hin, rechtzeitig zu überweisen , aber wehe Papa zahlt erst, wenn er am MOnatsende sein Geld hat. Dabei habe ich doch ohnehin seit einiger Zeit sogar etwas zuviel gezahlt. Habe - da kein Titel vorliegt - eben dann selbst anhand der fiktiven Zahl des JA den Unterhalt ausgerechnet und dies damit begründet, das man zuviel gezahlten Unterhalt nicht zurückfordern kann. Es wäre auch zum Nachteil meines neuen Kindes, wenn mein Kind weniger "Unterhalt" bekommt als mein anderes nur weil die JA keine Mangelfallberechnung machen will. Ich traue denen inzwischen alles zu, z.B. das mein fiktives Einkommen jetzt bei 2xxxx liegt, weil man ja - wenn Kinder im eigenen Haushalt sind - sicherlich noch leichter fiktiv verdienen kann - irgendwie so halt *ironie aus*. Ich glaube aber eher, die wissen, daß meine Chancen nicht zu schlecht stehen. Neue Kinder sind glaub ich ohnehin die einzige Möglichkeit, einen Mangelfall zu bekommen. Aber nur mit viel Glück, oder wie seht ihr das ? Ich glaube nämlich ich hab wahnsinniges Glück, das die mir schon mal fiktives EInkommen unterstellen mussten, sondern würden die einfach das fiktive EInkommen soviel höher setzen, um den "Mindest" unterhalt zu gewährleisten. Könnten sie jetzt zwar auch machen, haben dafür aber keine Begründung. Sollen die also selbst nochmal nachrechnen, ich überweise jedenfalls erst mal das, was ich kann _ was ich nach deren eigenen fiktiven Einkommens-Zahlen ausgerechnet habe _ das darf ich doch oder ??? Keine Sorge übrigens, ich mach keine neuen Kinder, doch ohne wenigstens ein Kind bei mir kann ich nicht leben, weil Kinder mein Leben sind.
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RE: Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind - von Vater - 01-04-2010, 18:05

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