17-12-2008, 19:06
Beispiel: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein Kind. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem Kind zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.
da stellt sich mir die Frage, welches Land, mit den grundsätzlichen Rechten, denn hier bevorzugt wird in dem Fall? Ich meine was ist denn wenn ne Frau auswandert, dort ein Kind bekommt, der Vater weiss was auf ihn zukommt zB nur Kindesunterhalt, sie geht nach Deutschland und hat dann ein Anrecht auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt? Das kanns jawohl auch nicht sein - wäre ja ne super einfache Masche und ne Veränderung der Grundvoraussetzung bei Kindesplanung ...
der Rastlose
da stellt sich mir die Frage, welches Land, mit den grundsätzlichen Rechten, denn hier bevorzugt wird in dem Fall? Ich meine was ist denn wenn ne Frau auswandert, dort ein Kind bekommt, der Vater weiss was auf ihn zukommt zB nur Kindesunterhalt, sie geht nach Deutschland und hat dann ein Anrecht auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt? Das kanns jawohl auch nicht sein - wäre ja ne super einfache Masche und ne Veränderung der Grundvoraussetzung bei Kindesplanung ...
der Rastlose
gruß
malko
malko