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Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
#16
Zitat:Was oft übersehen wird: die gesteigerte Erwerbspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn der andere Elternteil (bei dem das Kind lebt) seinerseits Einkommen oberhalb des Selbstbehaltssatzes von 900,- Euro hat und dadurch ersatzweise den ausgefallenen Barunterhalt leisten kann.

http://www.scheidung-online.de/mangelfal...mangelfall

Ich lese das zum Ersten mal ! Stimmt das ? Dann müssten Jugendämter eigentlich im Mangelfall immer auch kucken, was die Gegenseite verdient.
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RE: Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind - von Vater - 04-04-2010, 23:42

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