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Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
#17
Hier irrt der Anwalt.
Das Problem an Anwaltsseiten wie scheidung-online ist, dass solche Behauptungen einfach in den Raum gestellt werden, ohne Grundlagen oder bestätigende Urteile. Damit ist eine nähere Prüfung nicht möglich. Klar: Der Leser soll ja nicht zu viel wissen, sondern sich den werbenden Anwalt kaufen müssen. Dafür streut Anwalt auch gerne Hoffnungsrosinen zum ködern und anfixen wie oben ein, die sich dann bei näherer Betrachtung in Rauch auflösen.

Wahrscheinlich hat er irgendein uraltes Urteil herangezogen, das schon zweimal verkürzt abgeschrieben wurde.
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RE: Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind - von p__ - 05-04-2010, 12:15

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