07-04-2010, 09:58
Das OLG Dresden hat seine Unterhaltsleitlinien zum 1.04.2010 nochmals leicht verändert. Danach gelten die Tabellensätze nun grundsätzlich für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete zwei (früher: drei) Personen zum Unterhalt verpflichtet ist.
Darüber hinaus können bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz i.H.v. 0,30 € (bisher 0,27 €) pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
http://www.justiz.sachsen.de/olg/downloa...010_04.pdf
Darüber hinaus können bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz i.H.v. 0,30 € (bisher 0,27 €) pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
http://www.justiz.sachsen.de/olg/downloa...010_04.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.