09-04-2010, 08:50
Besteht ein Titel gegen Dich oder bist Du von einem Gericht zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden? Dann kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gepfändet werden.
Falls vorgenanntes nicht zutrifft, wirst Du auf jeden Fall gepfändet, wenn jetzt verurteilt wirst. Und das wird definitiv passieren.
Sowohl aus Titel als auch auf Grundlage eines Urteils wird direkt der Gerichtsvollzieher beauftragt.
Sowohl das Jugendamt wie auch andere Finanzbehörden haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kontenabfrage durchzuführen - und das ohne deine Unterschrift. Einkommens- und Vermögensauskunft musst Du alle zwei Jahre wahrheitsgemäß erteilen - machst Du es nicht, wird Klage erhoben oder bekommst bei Falschauskunft eine Strafe.
Spätestens bei der Eidesstattlichen Versicherung wird man von dem Guthaben erfahren und dich bis auf das letzte Hemd pländen. Pfändungsfreigrenzen oder sonstige Schutzmechanismen gibt es für KU Bluter nicht! Du hast dann nur die Möglichkeit, eine Pfändungsgrenze individuell, auf Antrag vom Gericht festlegen zu lassen und die wird definitiv niedriger ausfallen, als die regulären Sätze.
Mein Tipp.
Konto so schnell wie möglich leer räumen - Entweder Kohle verstecken, im Puff verjubeln, Auslandkonto eröffnen oder von einer Person deines Vertrauens ein Konto eröffnen lassen, was Du nutzen kannst. Aber auf jeden Fall auszahlen lassen und nicht so blöd sein, das Geld direkt auf ein anderes Konto zu überweisen.
Wichtig: Den Dispositionskredit auf 0,-- setzen lassen - Es wird bis zum Limit des Dispo gepfändet.
Falls vorgenanntes nicht zutrifft, wirst Du auf jeden Fall gepfändet, wenn jetzt verurteilt wirst. Und das wird definitiv passieren.
Sowohl aus Titel als auch auf Grundlage eines Urteils wird direkt der Gerichtsvollzieher beauftragt.
Sowohl das Jugendamt wie auch andere Finanzbehörden haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kontenabfrage durchzuführen - und das ohne deine Unterschrift. Einkommens- und Vermögensauskunft musst Du alle zwei Jahre wahrheitsgemäß erteilen - machst Du es nicht, wird Klage erhoben oder bekommst bei Falschauskunft eine Strafe.
Spätestens bei der Eidesstattlichen Versicherung wird man von dem Guthaben erfahren und dich bis auf das letzte Hemd pländen. Pfändungsfreigrenzen oder sonstige Schutzmechanismen gibt es für KU Bluter nicht! Du hast dann nur die Möglichkeit, eine Pfändungsgrenze individuell, auf Antrag vom Gericht festlegen zu lassen und die wird definitiv niedriger ausfallen, als die regulären Sätze.
Mein Tipp.
Konto so schnell wie möglich leer räumen - Entweder Kohle verstecken, im Puff verjubeln, Auslandkonto eröffnen oder von einer Person deines Vertrauens ein Konto eröffnen lassen, was Du nutzen kannst. Aber auf jeden Fall auszahlen lassen und nicht so blöd sein, das Geld direkt auf ein anderes Konto zu überweisen.
Wichtig: Den Dispositionskredit auf 0,-- setzen lassen - Es wird bis zum Limit des Dispo gepfändet.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.