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Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
#20
@stafford
Es ist so, daß ich mein weiteres Kind damals noch nicht hatte. Damals wurde fiktiv Betrag 1xxx angenommen, damit der Mindestunterhalt von Kind1 i.H.V. 240 Euro bezahlt werden kann. Nun müssten sie mein neues Kind berücksichtigen, haben sich dazu aber noch nicht konkret geäußert. Sie wußten angeblich nicht davon, bzw. es hat sie auch gar nicht interessiert obwohl sie wußten, daß sie sich schon fiktiv behelfen mussten- sondern haben fiktiv einfach behauptet, ich solle gar 272 Euro zahlen . Hab denen aber anhand ihrer eigenen fiktiven Zahlen von 2008 ( noch keine zwei Jahre!!) den neuen Unterhalt ausgerechnet bei gleicher Verteilmasse- wozu ich ja damals sämtliche Nachweise eingereicht habe (Steuerbescheid, Lohnzettel) Nun scheinen Sie aber trotzdem mit ihrer eigenen fiktiven Zahl nicht zufrieden zu sein, so daß´sie nun bevor sie meine fiktive richtig berechnete Zahl bestätigen, einfach folgendes geschrieben ( mir geht da die Hutschnur hoch, weil von fiktiven Geld auch mein Sohn hier nicht leben kann, abgesehen davon, daß ich ja ihren eigenen Betrag sogar grosszügigerweise akzeptiert habe. Klar ist es für mich dann günstiger, weil man eben nicht mehr verteilen kann, als man fiktiv an Verteilmasse hat)

Nachdem das fiktive Einkommen von 2008 nicht"hoch genug" ist, kommen Sie nun mit folgendem:

Zitat:Wir benötigen noch folgend Unterlagen von Ihnen:
Einkommenssteuerbescheid für 2009,nebst der Anlage(n)Nachweise um ihr Bemühen um ausreichend entlohnte Arbeit

Frage: Wer hat eigentlich die Lohnsteuer und Einkommenssteuer für 2009 schon gemacht ? Und die Anlagen die sind ja net bei mir, sondern ich krieg ja nur den Steuerbescheid zurück ? Was wollen die mit Anlagen "neu konstruieren" ? Bin ich verpflichtet, irgendwelche Anlagen von Steuerbescheiden zu kopieren, bevor ich die Steuer abgebe ? Ich habe mit dem Bescheid von 2009 vermutlich kein Problem, aber ich hab ja noch nicht mal alle Unterlagen. Alle Gehaltsnachweise von 2008/2009 haben Sie bereits. Ich habe mein Einkommen nicht absichtlich verringert , bzw. es liegt auch effektiv keine Verringerung vor bzw. es kann ja kaum fiktiv mehr angenommen werden als 2008, ich hab halt einfach mehr unterhaltspflichtige Personen zu versorgen. Wollen die Zeit gewinnen ? Ich mein , es existiert kein Titel. Kann ich dann einfach mal das zahlen, was ich selbst ausgerechnet habe ? Die wollen natürlich momentan den "alten" Betrag.

[i]Zu folgendem Punkt ........

Diskrimierung von Vätern , Umsetzungsfrist abgelaufen, Staat /JA müssen Vorgaben des EUGH jetzt umsetzen

Ferner weise ich darauf hin, daß die 3 - Monatsfrist zur Umsetzung des EUGH-Urteils abgelaufen ist und somit unverheirateten Vätern ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht zu erteilen ist. ( http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mein...recht.html ) . Ansonsten liegt eindeutig rechtswidriges Verhalten und ein Verstoß gegen die Menschenrechtscharta vor.
Ich bitte daher, mir die Wirksamkeit der gemeinsamen Elterlichen Sorge umgehend zu bestätigen.

schrieb das JA...

Zitat:Zu Ihren Ausführungen müssen wir mitteilen, dass wir Ihnen keine Bestätigung über die gemeinsame Sorge erteilen können. Die Mutter hat hierzu keine übereinstimmende Erklärung abgeben. Ihnen bliebe nach bisher noch geltendem Recht der Weg einer familiengerichtlichen Entscheidung. Der von Ihnen angebliche Verstoß gegen die Menschenrechtscharta kann hier nicht geklärt werden.
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RE: Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind - von Vater - 09-04-2010, 16:00

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