20-08-2008, 16:16
(20-08-2008, 15:46)p schrieb: "Bei der Strafzumessung hielten sich die drei Richterinnen .... Mit einer ... fünf Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sprachen ... symbolische Sanktion aus. ... Die Kosten wurden zwar der Angeklagten auferlegt, jedoch einstweilen auf die Gerichtskasse genommen."
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