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Zwangsgeldbewehrte Umgangsregelung durchsetzen
#7
So, hab´s nochmal erfragt.

Der Umgang lief mal vor einiger Zeit begleitet und der Vater stimmte dem Vorschlag der Gegenseite vor Gericht nur unter Vorbehalt zu, weil - man darf mal lachen - der Umgang im Alleinerziehendentreff stattzufinden hatte.
Ja, mit Gelächter endete dieses Vorhaben dann auch.
Immerhin bat eine der AE den Umgangsberechtigten Vater im Nachhinein um Entschuldigung - also noch ein Lacher.
Nach weiteren 1,5 Jahren gerinfügig streitbehafteter Umgangspause, mit Verfahrenspflegschaft und Ordnungsgeld, nun die ersten Begegnungen, in einer öffentlichen Spielecke, unter den Augen der - bitte lächeln - Mutter.
Keine neutrale dritte Person anwesend.
Man darf gespannt sein, wie´s sich entwickelt ...
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Zwangsgeldbewehrte Umgangsregelung durchsetzen - von blue - 01-04-2010, 18:02
RE: Zwangsgeldbewehrte Umgangsregelung durchsetzen - von Bluter - 11-04-2010, 19:17

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