(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Hallo Cougar,
das klingt in der Tat ermutigend.
Allerdings...wenn ich Dich recht verstanden habe, ging es bei Euch um den Auszug aus der Ehewohnung, sprich, Ihr wart zu dem Zeitpunkt gar nicht offiziell getrennt. Ich lebe aber schon seit mehr als 2 Jahren von Frau und Kindern getrennt, sie ist mit den kindern im ehemals gemeinsamen Haus verblieben.
Richtig, sie ist ausgezogen - damit waren wir offiziell getrennt - und wollte unsere Tochter gegen meinen Willen mitnehmen. Damit ist meine Fall zwar anders aber trotzdem (siehe den Link, den ich gepostet habe) ist Dein Fall nicht hoffnungslos. Es ist nur schwieriger und Du musst vorsichtig sein und gut überlegt vorgehen.
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Dann möchte ich Dich fragen, wie alt Deine Tochter damals war?
5 Jahre und wurde natürlich noch nicht gefragt. Wie gesagt, ich sehe keine Chance, dass Du das alleinige ABR bekommst und auch dass Du den Umzug verhinderst, dürfte eher unwahrscheinlich sein, aber ein gemeinsames ABR/Sorgerecht und ein Wechselmodell bzw. ein stark verbessertes Umgangsrecht ist durchaus nicht chancenlos. Es geht ja nicht darum, der Mutter die Kinder wegzunehmen, sondern den gleichmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen trotz bzw. gerade wegen der großen Entfernung zu gewährleisten
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Ich wüßte auch nicht, was ich als Betreuungsmodell vorschlagen sollte. Dass sie die ganze Zeit bei mir leben, wird nicht gehen, ich bin täglich 12 Std. täglich außer Haus.
Das ist der Knackpunkt, hatte ich ja geschrieben. Eventuell kannst Du in der Zeit, in der sie bei der Mutter sind mehr arbeiten und dann in der anderen Zeit die "Gutstunden" wieder abbummeln. Wenn Du hier keine glaubwürdige Lösung findest, dann brauchst Du es nicht zu versuchen, aber auch dann kann man immer noch versuchen in Richtung des zitierten Urteilspruchs einen Antrag zu stellen und wenn der nicht funktioniert - das merkt man dann ja während der Verhandlung - zieht man diesen gegen einen Vergleich zum Umgangsrecht zurück. Themen sind hier dann der regelmäßige Umgang, der zukünftig wegen der Entfernung mehr als nur alle 14 Tage am Wochenende sein sollte, damit der Kontakt zu beiden Elternteilen nicht verloren geht (das ist Dein starkes Argument), die teilweise Übernahme der Reisekosten (Verrechnung gegen Unterhalt), eine zu Deinen Gunsten großzügige Urlaubszeiten-Regelung, Feiertage usw. Also einen Versuch wäre mir das wert. Aus meiner Sicht kannst Du, wenn Du richtig vorgehst nicht verlieren, sondern nur gewinnen, aber die Erwartungshaltung sollte sich auch in einem vorsichtigen Rahmen bewegen.
Nochmals alles Gute und viel Glück!
Cougar
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Nee, Cougar, Du hattest wohl verdammtes Glück...bist aber wohl leider ein Einzelfall.
Nein ich hatte dir richtige Strategie - dank der TFAQ!
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Will sagen...ich lasse Ex eine EV zukommen. Ich geh mal davon aus, sie setzt sich darüber hinweg und geht trotzdem. Was wäre die Konsequenz? Die Kinder mit Gewalt, sprich Polizei, zurückbringen lassen? Würde hier jemand so weit gehen?
Typisch Mann - keine Frau hätte damit ein Problem - passiert ständig - und ich hätte diese Probleme auch nicht mehr. Würde meine Frau gegen das Wechselmodell oder Absprachen verstossen, hätte ich keine Sekunde Bedenken sie in Handschellen abführen zu lassen und weil sie das inzwischen auch begriffen hat, funktioniert es ja auch ohne größere Probleme.
(13-04-2010, 17:03)Simon schrieb: Und nochwas: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine EV? Bei begründetem Verdacht? Und wie ist der Verdacht zu begründen? Ich kann ihr schlecht verbieten, ihre Mutter zu besuchen. Oder wenn sie weggezogen ist? Dann dürfte es zu spät sein...
Du kannst ihr schreiben und ihr Deine Bedenken mitteilen, ebenfalls auch, dass Du nicht mit einem Umzug der Kinder einverstanden bist und sie auffordern dir bis zu einer Frist zu bestätigen, dass sie von diesem Vorhaben Abstand nimmt. Hält sie diese Frist nicht ein, dann eine Nachfrist setzen. Passiert dann immer noch nichts hat man sicher genügend belegt, dass "Gefahr in Verzug" ist. Glaube übrigens nicht, dass Du eine EV ohne Verhandlung bekommst. Das Familiengericht wird sehr kurzfristig einen Termin ansetzen und mit Euch über diesen Antrag verhandeln und dafür muss Du dann Ausweich-Strategien haben - wie bereits geschrieben - wenn das Gericht zu erkennen gibt, dass es dem Wunsch der Mutter nachkommen wird.