13-04-2010, 23:47
(13-04-2010, 16:37)p schrieb: Genau der ist blöderweise weg.Dann in Kurzform nochmals:
Die KM will mit unserer Tochter auf Einladung der Eltern (vor allem der Mutter) nach Thailand um dort einen 14tägigen Urlaub zu machen. Tochter ist 5 Jahre alt, wir haben das gemeinsame Sorge- und ABRecht. Der Umgang ist nach dem Wechselmodell geregelt (50/50). Vereinbarungen zu Urlaubsreisen gab es bisher nicht. Ich bin mit dieser Reise aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden - u.a. wegen der oft nicht seht stabilen Gesundheit der Kleinen, letztes Jahr 14 Tage Türkei = 14 Tage latente Bauchschmerzen mit immer wieder auftretenden Durchfällen, aber auch wegen der politischen Lage dort und weil ich es unglaublich finde, was Frauen ihren Kindern zumuten nur um ihrer eigenen Shoppingsucht frönen zu können.
Natürlich braucht sie meine Zustimmung, schon allein wegen des Wechselmodells, denn sie braucht dann ja "meine" Tage, allerdings brauche ich die auch, wenn ich mit der Kleinen für 14 Tage an die Ostsee will. Dann benötigt sie einen Kinderausweis mit Foto, dafür braucht sie wohl auch meine Unterschrift. Ich kann ihr also in jedem Fall Probleme machen aber was passiert, wenn sie damit vor Gericht geht? Nach allem was ich bisher gelesen habe, habe ich wohl gute Chancen, dass das Gericht meiner Weigerung folgt. Kennt da jemand entsprechende Urteile oder hat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Situationen sammeln können?