14-04-2010, 14:41
(14-04-2010, 11:38)Cougar schrieb: Das ist schon falsch. Oma und Opa sind Deutsche und leben hier, es geht um einen gemeinsamen Urlaub in Thailand.
Der erstmal dem Wohl des Kindes nicht zwangsläufig entgegen steht.
(14-04-2010, 11:38)Cougar schrieb: Es geht bei mir nicht darum, dass ich meiner Frau unterstelle, dass sie in Thailand bleiben will,
Das hatte ich auch so verstanden. Ich wollte damit nur andeuten, dass eine viel schwerwiegendere Befürchtung (Mutter bleibt mit Kind im Ausland) mit klarer Begründung den Richter in keinster Weise beeidruckt hat.
p schrieb:Die Aussichten vor Gericht schätze ich nicht gut ein, es könnte sogar einen Rückschlag geben. Misslungene Klagen ermuntern die Mutter nämlich nur, sich auch an anderer Stelle jetzt wieder mehr herauszunehmen.
Dem stimme ich voll und ganz zu, vor allem der Aussage im Falle des Misslingens der Klage.