(14-04-2010, 12:49)p schrieb: Deine Begründung ist nicht schlüssig, sie ist zu sehr auf die Haltung der Mutter ausgerichtet und bringt keine zwingenden Gründe, wieso es unzumutbar für das Kind sei, den Urlaub mit ihr zu verbringen.
Es geht doch nicht darum, dass es unzumutbar für das Kind sei, den Urlaub mit ihr zu verbringen. Soll sie 14 Tage an die Nordsee fahren, da habe ich nichts dagegen. Unsere Kinderärztin würde mir im übrigen bestätigen, dass sie die Belastung für die Kleine durch eine solche Reise für gesundheitlich bedenklich hält, da sie sich in den letzten Jahren relativ anfällig gezeigt hat. Im übrigen müssen die Gründe nicht "zwingend" sein, es reicht, wenn eine gewissen Befürchtung, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte nicht von der Hand zu weisen ist.
(14-04-2010, 12:49)p schrieb: Langweilige Shoppingtouren müssen kein Kind begeistern, es muss nicht immer nur das passieren was den Kindern gefällt.
Darum geht es nicht, es geht darum, dass es der Mutter egal ist, was mit ihrem Kind ist, solange sie ihrer krankhaften Kaufsucht nachkommen kann. Die kann ich im übrigen gut dokumentieren. Ein halbes Jahr Rechnungen von Otto & Co. füllen einen ganzen Ordner. Und wie das dann im Urlaub abgeht habe ich ja selbst noch im letzten Jahr in der Türkei erlebt. Es geht auch nicht darum wie langweilig diese Touren sind, sondern wie belastend, wenn ein Kind stundenlang bei 40° C. durch Basare geschleppt wird.
Und der Oma geht es ohnehin bei der ganzen Sache nur und ausschließlich darum Intrigen gegen den Vater zu starten, aber das würde zu weit führen, dies hier alles darzustellen - kann ich aber belegen. Schon im ersten Verfahren ist die Mutter aufgefordert worden auf ihre Mutter mäßigend einzuwirken. Auch aus diesem Grund möchte ich nicht, dass meine Tochter 14 Tage lang in dem täglichen Einflussbereich der Großmutter ist.
(14-04-2010, 12:49)p schrieb: Die anderen Belastungen sind auch nicht schlüssig begründet, schliesslich will die Mutter nicht in ein Slum bei Bangkok, sondern sicherlich in ein Touristenhotel.
Ja und? In der Türkei waren wir auch in einem 5 Sterne Hotel, trotzdem hatte die Kleine 14 Tage Bauchschmerzen und Durchfall, der auch nach dem Urlaub noch mehrere Wochen immer wieder auftrat. Und sie wollen natürlich auch nach Bangkok. Dazu die Bundesregierung: "Wie in vielen andere Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale Einrichtungen des Staates." Am 7. April 2010 hat die thailändische Regierung den Ausnahmezustand für die Hauptstadt Bangkok verfügt und die Bundesregierung warnt vor die Reisen in bestimmte Gebiete, da dort Lebensgefahr besteht und in ein solches Land soll ich meine Tochter reisen lassen? Meine Frau kann doch fliegen, wozu muss sie die Kleine mitnehmen?
(14-04-2010, 12:49)p schrieb: Die Aussichten vor Gericht schätze ich nicht gut ein, es könnte sogar einen Rückschlag geben. Misslungene Klagen ermuntern die Mutter nämlich nur, sich auch an anderer Stelle jetzt wieder mehr herauszunehmen.
Wenn, dann muss sie ja Klagen, ich werde schlicht und einfach meine Zustimmung nicht erteilen, setzt sie sich darüber hinweg, begeht sie aufgrund der bestehenden Umgangsvereinbarung Kindesentzug, dann würde ich sie noch auf dem Flughafen verhaften lassen und das alleinige Sorge- und AB-Recht beantragen. Aufgrund der bereits angeführten Urteile sehe ich meine Chance, dass das Gericht eine Zustimmung meinerseits - und nur darum geht es zunächst - für unabdingbar hält für sehr gut an. Natürlich kann ich mich nicht grundsätzlich gegen einen Urlaub der Mutter mit der Kleinen wehren - das will ich ja auch gar nicht - aber welche zwingenden Gründe zwingen denn die Mutter diesen Urlaub ausgerechnet in Thailand zu verbringen? Es gibt keinerlei Bindungen zu diesem Land, sie war noch nie da und es gibt auch keine Verwandten dort.
(14-04-2010, 14:41)Rudolf schrieb:Sehe ich anders. Zitat: "Die häufigste Erkrankung auf Fernreisen ist Durchfall. Experten zufolge leiden je nach Urlaubsziel 20 bis 70 Prozent aller Reisenden unter der so genannten Rache Montezumas. Ausgelöst wird dies vor allem durch bakteriell verunreinigte Nahrungsmittel und Wasser. Während Erwachsene meist nach wenigen Tagen wieder fit sind, sind Durchfallerkrankungen für den Nachwuchs eine ernst zu nehmende Gefahr: „Kinder verlieren im Verhältnis zu ihrem Gewicht relativ schnell viel Flüssigkeit und damit auch wichtige Nährstoffe“, warnt die Ärztin Pfarrer."(14-04-2010, 11:38)Cougar schrieb: Das ist schon falsch. Oma und Opa sind Deutsche und leben hier, es geht um einen gemeinsamen Urlaub in Thailand.Der erstmal dem Wohl des Kindes nicht zwangsläufig entgegen steht.
Bei einem ohnehin für Durchfälle anfälligem Kind stellt eine solche Reise daher zwangsläufig eine Gefährdung dar.
Ein weiteres ärztliches Zitat: "Bei Kindern zwischen dem zweiten und dem sechsten Lebensjahr sollte man jedoch noch ein wenig Augenmerk auf das Zumutbare – auch im Hinblick auf die Dauer der Flugreise – walten lassen und (nicht zuletzt im eigenen Interesse) danach trachten, daß der gesamte Urlaub möglichst kindergerecht gestaltet wird." Auch die Beachtung dieser Bedenken kann man bei meiner Frau und bei meiner Schwiegermutter getrost ausschließen. Und "kindgerecht" ist im übrigen eine Fernreise aus meiner Sicht nie.
(14-04-2010, 14:41)Rudolf schrieb: Das hatte ich auch so verstanden. Ich wollte damit nur andeuten, dass eine viel schwerwiegendere Befürchtung (Mutter bleibt mit Kind im Ausland) mit klarer Begründung den Richter in keinster Weise beeidruckt hat.
Da hier die grundsätzliche Überlegung dagegen steht, dass das Kind eben auch einen Kontakt zu den Verwandten im Ausland haben soll. Da stellt man diese Befürchtungen gerne zurück und genehmigt auch Auslandsreisen ohne Zustimmung des anderen Elternteils. Das hat aber mit meinem Fall nichts zu tun, hier liegen die Bedenken auf einer ganz anderen Ebene, nämlich vorrangig ausschließlich wegen der gesundheitlichen Belastungen einer solchen Reise.
(14-04-2010, 14:41)Rudolf schrieb: Dem stimme ich voll und ganz zu, vor allem der Aussage im Falle des Misslingens der Klage.
Wie geschrieben: Ich werde und muss auch nicht klagen, ich werde meine zwingend erforderliche Zustimmung nicht erteilen und dann sehen wir was passiert. Wenn sie wieder - wie bisher - einfach eigenmächtig handelt, muss sie - ebenfalls wie bisher - mit den Folgen leben.