18-12-2008, 12:16
(18-12-2008, 10:56)ali mente schrieb: So wie ich das verstehe, bedarf es dann keiner Anerkennung der Titel durch die Gerichte, des jeweiligen Staates mehr - ich könnte mir aber schon vorstellen, das bei der Durchsetzung das deutsche Recht endet - aber, dass sind halt Vermutungen und Spekulationen.
Wir hatten das schon in anderen Threads. Unterhaltstitel werden direkt vollstreckbar. Die zivilrechtlichen Ansprüche Deutschlands werden also bei Unterhalt in alle EU-Staaten hineinreichen. Da Unterhalt über allem steht, stehen diese Möglichkeiten gewöhnlichen Gläubigern nicht zu. Der Handwerker hat es da ungleich schwerer, wenn er Frau Wabbel ein Marmorbad gebaut hat und seine Rechnung nicht bezahlt wird, weil Wabbel das Haus verkauft und nach Mallorca verzogen ist. Die hungernde Handwerkersfamilie hat Pech gehabt. Wabbel kann ihrerseits ihren Unterhalt überall vollstrecken.
Die Vollstreckung selbst findet nach Landesrecht statt, Pfändungsfreigrenzen, Vollstreckungsvorgehen des Staats in dem der Schuldner lebt. Wenn es bisher in Spanien schwer war, effizient zu vollstrecken wird es weiterhin schwer bleiben.
Der andere Baustein ist das staatliche Bemühen, den Pflichtigen zu finden, bevor er ins Dunkel getrieben wird. Dazu werden die besagten zentralen Behörden eingerichtet. An deren Effizienz glaube ich nicht und ich glaube auch nicht daran, dass die deutschen Unterhaltsjunkies bloss auf den Knopf drücken müssen, um eine Serienabfrage aller Behörden in Europa hinzubekommen. Die Länder werden einen Teufel tun, ihre Meldedaten einfach so anderen Ländern zur Verfügung zu stellen. Womöglich reichen auch ganz einfache Blockademassnahmen. Wenn sich ein Peter einfach Pedro nennt, klappt das dann noch?