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Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen"
#10
(14-04-2010, 20:31)Cougar schrieb: ... begeht sie aufgrund der bestehenden Umgangsvereinbarung Kindesentzug, dann würde ich sie noch auf dem Flughafen verhaften lassen und das alleinige Sorge- und AB-Recht beantragen.
Glaubst Du wirklich, die am Flughafen würden die Mutter verhaften?
Undecided

(14-04-2010, 20:31)Cougar schrieb: - aber welche zwingenden Gründe zwingen denn die Mutter diesen Urlaub ausgerechnet in Thailand zu verbringen?
Keine! Müssen es aber auch nicht!

(14-04-2010, 20:31)Cougar schrieb: Es gibt keinerlei Bindungen zu diesem Land, sie war noch nie da und es gibt auch keine Verwandten dort.
Muss ich in ein Land reisen, zu dem ich eine gewisse Bindung habe? Nö!

(14-04-2010, 20:31)Cougar schrieb: Das hat aber mit meinem Fall nichts zu tun, hier liegen die Bedenken auf einer ganz anderen Ebene, nämlich vorrangig ausschließlich wegen der gesundheitlichen Belastungen einer solchen Reise.
Eine Flugreise über 10K Km kann angenehmer sein, als mit dem Trabbi nach Italien zu fahren. Wink

Etc.. pp...Eine "gute" FamilienUnrechtsanwältin wird Dir mit Sicherheit mit noch viel besseren Gegenargumenten kommen. Wink

Deine Erfolgsaussichten scheinen mir persönlich gegen -1 zu gehen.
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RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 14-04-2010, 21:52
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 16-04-2010, 19:13

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