14-04-2010, 22:09
Dinge wie die Kaufsucht sind Probleme der Mutter, nicht Probleme des Kindes. Du bewegst dich da auf der Paarebene, die aber nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Verdauungsprobleme sind Begleiterscheinung eines Urlaubs, unkommod aber kein Grund, einen Urlaub abzulehnen. Wenn du das Auswärtige Amt zitierst, wird der Richter auch den Satz im zweiten Abschnitt lesen: "Phuket und die Tourismusregionen im Süden Thailands sind von den Demonstrationen derzeit nicht betroffen." Und zum Terror: "In den großen Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui u.a. gilt diese Vermutung weniger, ebenso wenig im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden."
Bei 10 Millionen Touristen, darunter fast eine halben Million Deutsche wird es nicht einfach, für den Urlaub eine Kindeswohlgefährdung zu belegen.
Vorsicht. Du warst bisher sehr erfolgreich vor Gericht. Dieses Glück muss nicht anhalten, so solide ist es nicht konstruiert. Vermeide dünne Bretter, die allzuleicht brechen können. Auch deine Ansicht, eine Zustimmung wäre zu einem Urlaub nötig, steht nicht auf solidem Grund.
Verdauungsprobleme sind Begleiterscheinung eines Urlaubs, unkommod aber kein Grund, einen Urlaub abzulehnen. Wenn du das Auswärtige Amt zitierst, wird der Richter auch den Satz im zweiten Abschnitt lesen: "Phuket und die Tourismusregionen im Süden Thailands sind von den Demonstrationen derzeit nicht betroffen." Und zum Terror: "In den großen Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui u.a. gilt diese Vermutung weniger, ebenso wenig im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden."
Bei 10 Millionen Touristen, darunter fast eine halben Million Deutsche wird es nicht einfach, für den Urlaub eine Kindeswohlgefährdung zu belegen.
Vorsicht. Du warst bisher sehr erfolgreich vor Gericht. Dieses Glück muss nicht anhalten, so solide ist es nicht konstruiert. Vermeide dünne Bretter, die allzuleicht brechen können. Auch deine Ansicht, eine Zustimmung wäre zu einem Urlaub nötig, steht nicht auf solidem Grund.