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Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen"
#13
(14-04-2010, 21:52)blue schrieb:
(14-04-2010, 20:31)Cougar schrieb: ... begeht sie aufgrund der bestehenden Umgangsvereinbarung Kindesentzug, dann würde ich sie noch auf dem Flughafen verhaften lassen und das alleinige Sorge- und AB-Recht beantragen.
Glaubst Du wirklich, die am Flughafen würden die Mutter verhaften?
Undecided

Bei einem begründeten Verdacht der Kindesentziehung kann das durchaus sein. Zumindest würde es verhindert werden, dass sie mit dem Kind einfach wegfliegen kann.

(14-04-2010, 21:52)blue schrieb: [quote='Cougar' pid='36814' dateline='1271269884']
- aber welche zwingenden Gründe zwingen denn die Mutter diesen Urlaub ausgerechnet in Thailand zu verbringen?
Keine! Müssen es aber auch nicht!

Und ich muss einer solchen Reise nicht zustimmen. Will sie dann vor Gericht sich das Recht erstreiten, unbedingt in Thailand ihren Urlaub mit dem Kind verbringen zu können, wird sie schon die Frage beantworten müssen, welche Gründe sie dafür hat dem nachweislich gesundheitlich vorbelastetem Kind eine solche Belastung zuzumuten.


(14-04-2010, 21:52)blue schrieb:
(14-04-2010, 20:31)Cougar schrieb: Es gibt keinerlei Bindungen zu diesem Land, sie war noch nie da und es gibt auch keine Verwandten dort.
Muss ich in ein Land reisen, zu dem ich eine gewisse Bindung habe? Nö!

Doch, wenn ich eine solche Reise gegen den Willen des anderen Erziehungsberechtigten durchsetzen will, brauchst Du solche Gründe, es sei denn sie fährt allein, dann kann sie machen was sie will.

(14-04-2010, 21:52)blue schrieb: Eine Flugreise über 10K Km kann angenehmer sein, als mit dem Trabbi nach Italien zu fahren. Wink

Es geht doch nicht nur um die Flugreise, wäre es nur das, wären meine Chancen sicher gering.

(14-04-2010, 21:52)blue schrieb: Etc.. pp...Eine "gute" FamilienUnrechtsanwältin wird Dir mit Sicherheit mit noch viel besseren Gegenargumenten kommen. Wink
Deine Erfolgsaussichten scheinen mir persönlich gegen -1 zu gehen.

Merkwürdig, denn dann haben ja all die, die in den zitierten Fällen von höchsten Gerichten in vergleichbaren Fällen Recht bekommen haben (von der einen Ausnahme abgesehen) irgendwie wahrscheinlich in einem anderen Land gelebt. Du gehst mit keinem Wort darauf ein, dass mir die Ärztin eine Bescheinigung darüber geben will, dass die Kleine vorbelastet ist und Du glaubst wirklich, dass sich ein Familienrichter darüber hinwegsetzt? Nie im Leben.
(14-04-2010, 22:09)p schrieb: Dinge wie die Kaufsucht sind Probleme der Mutter, nicht Probleme des Kindes. Du bewegst dich da auf der Paarebene, die aber nicht Gegenstand des Verfahrens ist.

Nein, Du verstehst mich falsch. Die Paarebene kannst Du getrost vergessen. Es geht hier doch nicht um die Kaufsucht, soll sie die ausleben wie sie will, solange sie damit nicht das Wohl unseres Kindes gefährdet. Das macht sie aber, wenn sie die Kleine trotz der Warnungen der Bundesregierung zum Shoppen nach Bangkok schleppt und sie dort stundenlang trotz der gesundheitlichen Bedenken bei großer Hitze durch die Basare scheucht - und auf dieser Ebene wird dann eben die Kaufsucht der Mutter doch "Gegenstand des Verfahrens".

(14-04-2010, 22:09)p schrieb: "Verdauungsprobleme sind Begleiterscheinung eines Urlaubs, unkommod aber kein Grund, einen Urlaub abzulehnen.

Es geht nicht um Verdauungsprobleme, es geht darum, dass einem Kind welches hier gesundheitlich vorbelastet ist wissentlich eine Situation zugemutet werden soll, in der schwerste Durchfälle, die für ein Kind lebensbedrohlich sein können, ohne Not in Kauf genommen werden.

(14-04-2010, 22:09)p schrieb: Wenn du das Auswärtige Amt zitierst, wird der Richter auch den Satz im zweiten Abschnitt lesen: "Phuket und die Tourismusregionen im Süden Thailands sind von den Demonstrationen derzeit nicht betroffen."

Natürlich, aber er wird auch das Wort "derzeit" lesen - das kann sich in der derzeitigen Lage dort jeden Tag ändern. Allein die Tatsache, dass es auf der Thailandseite solche - und diverse andere - Warnhinweise gibt, reicht schon um zu belegen, dass es sich bei Thailand derzeit nicht um das sicherste Land handelt. Und dabei geht es nicht nur um politische Unruhen und um die "gefährdeten" Gebiete. In jüngster Vergangenheit sind 2 Deutsche im Zusammenhang mit lächerlichen Verkehrsstreitigkeiten erschossen worden und gerade in den Touri-Gebieten wurden Urlauber Opfer von Banden, die mit korrupten Polizeibeamten zusammenwirken und Urlauber abzocken und in lange U-Haftaufenthalten schicken. Aber natürlich ist das alles nur ein Puzzlestück, allein für sich betrachtet, würde es sicher nicht reichen.

(14-04-2010, 22:09)p schrieb: Vorsicht. Du warst bisher sehr erfolgreich vor Gericht. Dieses Glück muss nicht anhalten, so solide ist es nicht konstruiert. Vermeide dünne Bretter, die allzuleicht brechen können. Auch deine Ansicht, eine Zustimmung wäre zu einem Urlaub nötig, steht nicht auf solidem Grund.

Danke für die Warnung. Natürlich möchte ich nur Schlachten führen, die ich auch gewinnen kann, daher werde ich auch sicher sehr vorsichtig vorgehen. Deine Ansicht zu der Zustimmung kann ich aber nicht verstehen. Schon allein aufgrund der bestehenden Umgangsvereinbarung ist die Zustimmung zwingend, das gilt selbst für einen 1wöchigen Nordseeurlaub, denn ich müsste ihr dafür - da wir nichts anderes geregelt haben - ja "meine Tage" abtreten (was ich in einem solchen Fall natürlich machen würde). Im übrigen verweise ich nochmals auf die Urteile, die es ja schon gibt und die in vergleichbaren Fällen eine solche Zustimmungspflicht bejaht haben.
(15-04-2010, 09:14)Ray schrieb: Und laesst sie damit den verdammten Urlaub machen. Damit nimmst du Schwiegermama den Wind aus den Segeln und laesst deine Exfrau darueber nachdenken, was sie doch fuer einen tollen Mann hatte Smile Und selbst wahrst du dein Gesicht. Sieh es strategisch...

Danke Ray, für Deinen Beitrag. Wenn es so wäre, dass ich auch nur für 1 Millisekunde das Bedürfnis hätte bei meiner Ex als "toller Mann" dazustehen und wenn es so wäre, dass ich irgendwelche strategische Ziele damit verbinden könnte, könnte ich es so sehen und es dann auch geschehen lassen. So ist es aber nicht. Was meine Ex von mir hält ist mir gelinde gesagt sch...egal, sie ist eine Lesbe, die nun endlich diese Veranlagung auch auslebt und somit in Männern ohnehin nie etwas "tolles" sehen kann. Für sie sind Männer eben reine Samenspender und "Freizeitfinanzierer", da könnte ich morgen der Präsident der USA oder der reichste Mann der Welt werden, daran würde sich nichts mehr ändern.

In Bezug auf die Reise kann ich nicht strategisch denken, sondern ausschließlich an die Gesundheit meiner Kleinen. Ich habe miterlebt, wie sie schon durch einen völlig harmlosen Türkeiurlaub belastet gewesen ist, niemals würde ich ihr derartiges wieder zumuten wollen, jedenfalls nicht so lange es eine gesundheitliche Vorbelastung gibt und die gibt es nun mal. Allein schon, dass die Mutter trotz dieser Erfahrung diese Bedenken nicht hat, spricht doch schon Bände. Es ist sogar so, dass sie sich an den ständigen Durchfall und die ständigen Bauchschmerzen angeblich gar nicht mehr erinnern kann. Meine Sorgen sind daher sehr konkret und werden auch von allen, die uns kennen und die nicht zur Familie meiner Ex gehören geteilt.

Und in Bezug auf die Schwiegermutter: Sicher, wäre es eine Überlegung wert, sich so zu verhalten, dass man ihr den Wind aus den Segeln nimmt. Aber da sie sich damit nicht zufrieden geben wird und nach dieser Reise die nächste Intrige spinnen wird, wie weit soll das gehen? Irgendwann finde ich mich vor lauter "Wind aus den Segeln nehmen" selbst nicht mehr wieder. Mach Dir keine Illusionen. Die haben doch das Vorhaben mir das Kind zu entziehen nicht aufgegeben. Sie gehen jetzt nur strategisch und etwas langfristiger vor. Heute sind es 14 Tage Thailand-Urlaub, morgen ist es die Deutsch-Spanische-Schule auf die die Kleine gehen soll und übermorgen wollen sie alle zusammen nach Spanien auswandern und ich soll immer alles mitmachen? Nie im Leben! Wehret den Anfängen!
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