15-04-2010, 13:54
(15-04-2010, 12:37)Cougar schrieb: Ist das eindeutig genug?
Nein. Das Verfahren beurteilte den Fall nach altem Recht. Das kommt davon, wenn in Büchern immer wieder voneinander abgeschrieben wird. 1998 gab es nämlich eine grosse Reform, seither werden die Sorgerechtsbelange von den Gerichten anders zugeschnitten. Und zwar so, dass weniger relevante, zu entscheidende Tatbestände ins Sorgerecht fallen. Dafür verantwortlich war der in den Begründungen geäusserte Gedanke des Gesetzgebers, dass jeder Elternteil in den Zeiträumen in denen er das Kind hat, ein quasi vollwertiger Elternteil ist, der für diesen Zeitraum alles entscheiden kann, was nichts Grundsätzliches berührt. Man wollte den strittigen Fragebereich vermindern, die sich verstärkt ergeben hätten, nachdem die gemeinsame Sorge zum Regelfall gemacht wurde.
Fast zehn Jahre jünger und auf dem Stand der Zeit ist die OLG FFM-Entscheidung. Vielleicht hat auch eine Rolle gespielt, dass weite Reisen heute alltägliche Normalität sind - Danke an die Billigflieger.
Auch deine Einwände zu den anderen Verfahren treffen nicht zu. Lies die Begründungen. Hier z.B. die des OLG Karlsruhe, die ist kurz und leicht zu verstehen: http://www.kindesentzug24.com/OLG_Karlsruhe.pdf
Wie du siehst, ist die Frage ob es nur vier Tage waren, vollkommen irrelevant gewesen. Relevant war, dass kein Herausgabeanspruch nach § 1632 Abs. 1 BGB bestand. Den musst du erst einmal gerichtlich geltend machen. Der wohl auch nicht erwirkt werden kann, denn gleich darauf schreibt das Gericht, dass es bei dem Urlaub eben nicht die "auf Dauer angelegte Veränderung des Lebensmittelpunktes des Kindes entgegen einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung beeinträchtigt". Somit gibt es insgesamt drei massive "Strassensperren" gegen die Flughafen - Verhaftungsszene. Eine davon betrifft auch die grundsätzliche Frage, ob die Kinderteilnahme an einem Urlaub überhaupt allein entscheiden werden kann.