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Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen"
#20
(15-04-2010, 15:19)Cougar schrieb: Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob die Mutter meine Erlaubnis braucht mit der Kleinen nach Thailand zu fliegen und wie dies beurteilt wird, wenn sie es eigenmächtig gegen meinen Willen macht? Rein gar nichts.

Doch :-) Nochmal aus dem Urteil wie schon mal zitiert: Das Gericht verneint, dass der Urlaub keine "auf Dauer angelegte Veränderung des Lebensmittelpunktes des Kindes entgegen einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung beeinträchtigt". Die Urlaubsfrage berührt somit das Sorgerecht nicht. Und der Urlaub, der ausserhalb der Umgangsvereinbarung stattgefunden hat, berührt sie auch nicht. Er begründet auch keinen Kindesentziehungstatbestand.

Übrigens kann die Ex vielleicht sogar einen Kinderausweis alleine beantragen, wenn sie ihre Reise mit dem Kind machen will. OLG Bremen, Beschluss vom 08.08.2007, 5 UF 34/06: "Die Beantragung eines Kinderausweises ist eine Angelegenheit des täglichen Lebens, die nicht der Zustimmung des anderen ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils bedarf.". Früher wurde da auch anders geurteilt. Allerdings ist das auch schon wieder überholt, Kinderausweise gibts nicht mehr, nun gibt es Kinderreisepässe. Dürfte aber wohl nichts am Prinzip ändern.
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RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 14-04-2010, 21:52
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von p__ - 15-04-2010, 17:41
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 16-04-2010, 19:13

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