15-04-2010, 20:32
Hallo Blue,
Das Kind ist zur Zeit 2 Jahre und 4 Monate alt.
Zur Zeit zahle ich an die Mutter BU der wohl Ende des Jahres ausläuft.
Das JA wird mich wohl nach meinen Einkünften fragen, denn die 2 Jahresfrist zwecks Auskunfterteilung ist auch vorüber.
Das Kind ist dann aber erst 3 Jahre alt.
Zur Zeit bin ich bei 110% im nächsten Jahr wohl bei 115%
Was ich eigentlich wissen möchte, kann ein aktueller Titel (110%) dann geändert werden oder muss ein ganz neuer Titel (115%) erstellt werden.
Wenn ich einen neuen erstellen kann, dann nur befristet bis zum 18. Lebensjahr oder lieber bis zum 6. Lebensjahr.
Mit der Änderung möchte ich gleich den Titel in einen befristeten Titel ändern.
Mit anderen Wort, wenn das JA mich auffordert den neuen Zahlbetrag neu zu beurkunden, dann würde ich dem JA erst mal einen Brief schrieben mit der Bitte um Herausgabe des alten Titels und dann erst den neuen befristen Titel erstellen.
Das Kind ist zur Zeit 2 Jahre und 4 Monate alt.
Zur Zeit zahle ich an die Mutter BU der wohl Ende des Jahres ausläuft.
Das JA wird mich wohl nach meinen Einkünften fragen, denn die 2 Jahresfrist zwecks Auskunfterteilung ist auch vorüber.
Das Kind ist dann aber erst 3 Jahre alt.
Zur Zeit bin ich bei 110% im nächsten Jahr wohl bei 115%
Was ich eigentlich wissen möchte, kann ein aktueller Titel (110%) dann geändert werden oder muss ein ganz neuer Titel (115%) erstellt werden.
Wenn ich einen neuen erstellen kann, dann nur befristet bis zum 18. Lebensjahr oder lieber bis zum 6. Lebensjahr.
Mit der Änderung möchte ich gleich den Titel in einen befristeten Titel ändern.
Mit anderen Wort, wenn das JA mich auffordert den neuen Zahlbetrag neu zu beurkunden, dann würde ich dem JA erst mal einen Brief schrieben mit der Bitte um Herausgabe des alten Titels und dann erst den neuen befristen Titel erstellen.