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Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen"
#28
(16-04-2010, 11:54)p schrieb: Stell dir vor, die Richterin liest einen Antrag, in dem argumentiert wird, ein Thailandurlaub wäre eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung und bedürfe deshalb der Zustimmung, ausserdem hätte das Kind in der Türkei Durchfall gehabt, es sei zu befürchten dass es in Thailand wieder so läuft.

Du hast einen entscheidenden Punkt vergessen: 1. Wird es einen solchen Antrag nicht geben, denn sie wird klagen müssen, denn sie wird von mir keine Genehmigung bekommen, "meine" Tage für einen solchen Urlaub zu nutzen und ohne diese Genehmigung geht es aufgrund unsrer Umgangsvereinbarung nicht. 2. In der Erwiderung wird dann in erster Linie drin stehen, dass ein Arzt bescheinigt, dass eine solche Reise aus ärztlicher Sicht bedenklich für UNSER Kind ist - und kannst Du Dir dann eine Familienrichterin vorstellen, die sich über eine solche Aussage hinwegsetzt? Ich nicht. Im übrigen ist meine Interpretation nicht "eigen", sie deckt sich mit praktisch allen Quellen, die Du im Internet finden kannst ;o)

Aber mit ist natürlich klar, dass es immer ein Risiko ist vor ein Gericht zu gehen, daher werde ich natürlich versuchen eine gütliche Einigung zu finden und meiner Frau über den Weg der Mediation klar zu machen, dass sie einen solchen Urlaub lieber allein machen soll.
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RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 14-04-2010, 21:52
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von Cougar - 16-04-2010, 12:23
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 16-04-2010, 19:13

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