16-04-2010, 14:48
(16-04-2010, 13:32)couvi schrieb: Sie meinet aber dann das über den rest dann das Gericht entscheidet.
Wenn sie klagt. Ich sehe da aber keine wirklichen Erfolgsaussichten für sie, wenn sich sonst nichts verändert hat. Offenbar ist beruflich bei dir nicht mehr drin und diese Tatsache haben sie bisher ja auch anstandslos akzeptiert. Klageankündigungen des Jugendamts sollte man übrigens immer mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Vorgesetzten beantworten. Schliesslich handelt es sich um einen Erpressungsversuch, die Drohung mit einer mutwilligen Klage trotz glasklarer, seit Jahren unveränderter Sachlage. Frage nach, wie sie es rechtfertigen, dass ihre Sachbearbeiterin mit solchen kontraproduktiven Heissluftpumpereien ihre Zeit verplempern, die sie offenbar im Übermass haben.
Stich sie an, lass sie antworten, wühlen, arbeiten, schreiben, klagen - es kommt nur auf eines an: Dass diese Figuren niemals Geld sehen.
Beim Umgang war die Reaktion damals nicht gut. Das waren Worte von Erwachsenen, das Kind war manipuliert. Nicht nachgeben, sondern Umgangsregelungen durchsetzen und ggf. gerichtlich nachsetzen. In deinem Fall klagt sichs besonders gut, denn du dürftest Prozesskostenhilfe bekommen.