(16-04-2010, 20:20)Cougar schrieb: Das kannst Du beurteilen?
Keine Ahnung. Aber ich würde als Antragsgegner auch an dieser Stelle ansetzen. Ich würde auch aufführen, dass eine Bescheinigung kein Gutachten ist und nur einen kleinen Ausschnitt abbildet, nämlich den durch dich angefragten.