(16-04-2010, 15:44)Simon schrieb: So, ich hab es ihr gesagt....und Du hast ihn gewollt!
Dass ich von ihren Plänen weiß und dass sie mit einer EV rechnen muss.
Antwort:
"Wenn ich umziehen will, ziehe ich um. Und wenn ich umziehe, dann nicht ohne meine Kinder. Und wenn Du es tatsächlich schaffst, es zu verbieten, dann bleibe ich eben hier. Und dann wirst Du Dir wünschen, wir wären nach Australien ausgewandert, denn dann würdest Du die Kinder öfter sehen, als wenn ich gezwungenermaßen in B. bleiben muss."
Geil, was?
Jetzt geht der Krieg los, fürchte ich...:-(
Wie 'geil' das von DIR war, das wirst Du nun bald zu spüren bekommen.
Ich denke, das war die bei weitem dümmste Option, die Du wählen konntest.
Du wirst froh sein können, wenn Dir nun außer den gnadenlosen Unterhaltspflichten noch irgendetwas bleiben wird. Im Prinzip hast Du sie jetzt zum Anwalt geschickt, der wird nach 1671 die Alleinsorge beantragen, sie wird sich bedroht fühlen, die Kinder auch, weshalb diese lieber bei der Mutter bleiben wollen und sollen... Du könntest die Trennung nicht verkraften, den Willen der Kinder nicht akzeptieren, hättest offenbar psychische Probleme... der Umgang müsse eine zeitlang ruhen... die Kindesmutter müsse beruflich pausieren, um die Kinder beim Wechsel an den neuen Wohnort unterstützen zu konnen... Das JA wird artig abnicken...
...und das war's dann.
Kinder weit oder ganz weg, Du wirst KU, BU zahlen müssen, blank gezogen bis unter den Selbstbehalt, bei voller Erwerbspflicht.
Kannst Dir schon mal 'nen guten Psychiater suchen.
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