20-08-2008, 17:28
Und zwar dann wenn die Stäätin selber zahlen soll. Im konkreten Fall hatte Opa "gleichberechtigt und kostenlos" mitbetreut. Folge: Kein Mehrbedarfszuschlag zum ALG II.
(Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund S 14 206/07 )
http://www.pr-inside.com/de/kein-zuschla...762344.htm
(Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund S 14 206/07 )
http://www.pr-inside.com/de/kein-zuschla...762344.htm