http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33084/1.html
*schmunzel*
...Wenn es ein einklagbares Recht von Kindern auf Vater gäbe, säße ungefähr die Hälfte aller Väter früher oder später im Knast...
Das mag vielleicht sogar stimmen, war aber in dem Zusammenhang aber nicht gefragt. Darf man dem Rest aber das Recht deswegen verwehren?
*schmunzel*
...Wenn es ein einklagbares Recht von Kindern auf Vater gäbe, säße ungefähr die Hälfte aller Väter früher oder später im Knast...
Das mag vielleicht sogar stimmen, war aber in dem Zusammenhang aber nicht gefragt. Darf man dem Rest aber das Recht deswegen verwehren?