10-08-2010, 20:27
Klage vor dem Gericht wegen Kindesunterhalt.
Bekam ein Antwortschreiben bezüglich Mietkosten.
"Eine Erhöhung wegen höherer Mietkosten ist nicht vorgesehen".
Ich will, da ich für meine Tochter ein Kinderzimmer bereit stelle, dass die erhöhten Wohnungskosten (Wohnungsmehrkosten) als Ausgaben für das Umgangsrecht mitgezählt werden.
Ebenso Verpflegung, Fahrtkosten (Holen + Bringen), Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Zusätzlich zahle ich (ungeminderter) Kindesbarunterhalt.
Praktizierter Umgang ist geleisteter Kindesunterhalt in Form des Naturalunterhalts.
Oder anders gesagt: Wenn ich Umgang mit meinem Kind habe, darf ich gem. §1612 II BGB die Art der Umgangsgewährung bestimmen.
Bekam ein Antwortschreiben bezüglich Mietkosten.
"Eine Erhöhung wegen höherer Mietkosten ist nicht vorgesehen".
Ich will, da ich für meine Tochter ein Kinderzimmer bereit stelle, dass die erhöhten Wohnungskosten (Wohnungsmehrkosten) als Ausgaben für das Umgangsrecht mitgezählt werden.
Ebenso Verpflegung, Fahrtkosten (Holen + Bringen), Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Zusätzlich zahle ich (ungeminderter) Kindesbarunterhalt.
Praktizierter Umgang ist geleisteter Kindesunterhalt in Form des Naturalunterhalts.
Oder anders gesagt: Wenn ich Umgang mit meinem Kind habe, darf ich gem. §1612 II BGB die Art der Umgangsgewährung bestimmen.