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Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
#3
"ungeminderter Kindesbarunthalt" ist der volle Unterhaltssatz!

Ich klage gegen die Düsseldorfer Tabelle bzw. gegen die Leitlinien, da ich 105 % zahle, weil ich dadurch unter den Selbstbehalt falle.

Vom kleinen Familiengericht werden die und die Kosten anerkannt, bei dem Oberklandesgericht die und die Kosten nicht usw.
Ein Tohuwabohu.

Meine Betreuungszeiten sind alle 14 Tage Freitag bis Sonntag (gerade Kalenderwoche) und Samstag alle 14 Tage (ungerade Kalenderwoche).
Und des öfteren bekomme ich meine Tochter auch zwischendurch wenn ich Zeit habe und anrufe oder wenn meine Ex was vor hat.
Letzthin hatte ich sie 5 Tage gehabt und wir sind auf nen Bauernhof gefahren.
Damit sie lernt, das die Milch nicht aus der Packung kommt.
Klappt eigentlich ganz gut mit dem Umgang.
Leider wohnt sie 120 km weit weg, Wechselmodell wäre gut.

http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Fuld...ws9255.htm
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RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von marecello - 10-08-2010, 21:16
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 20:40
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 21:10
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 12-08-2010, 22:09

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