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Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
#4
In Deutschland ein Wechselmodell hochoffiziell auf 120km Entfernung durchzusetzen dürfte noch ein paar Tage auf sich warten lassen.

Du zahlst 105% und der Titel ist nicht abänderbar und du liegst aus allein dem Grund unterm SB?
Oder liegst du unerm SB, nachdem du alle Betreuungskosten selbst in Abzug gebracht hast?
Du kommst insgesamt auf rund 100 Tage + X?
Das ist schon eine Menge und du gurkst die Strecke wöchentlich, hin und zurück? Womit?
Wie alt ist euer Kind, wie lange und wie verbindlich praktiziert ihr dieses Betreuungsmodell, denn es scheint ja auch ein gewisses Maß an ungeregelter Betreuung vorzuliegen?

Bitte fühle dich nicht provoziert. Ich stehe hinter dir, weil´s mir nicht viel besser geht, bin aber hemmungslos neugierig, was aber für die Beantwortung deiner Fragen von Vorteil ist.

Mit meinem damaligen Antrag auf PKH hatte ich auch die Fahrtkosten eingesetzt und da auch die nicht von Pappe sind, hätte man mir durchaus auch die PKH, mit Hinweis auf nicht Anrechenbarkeit ablehnen können, was jedoch nicht geschah.
Allerdings sind bei mir die Gesamtumstände so, dass ich auf diesbezügliche Auseinandersetzungen derzeit verzichte.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von Bluter - 10-08-2010, 21:36
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 20:40
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 21:10
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 12-08-2010, 22:09

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