11-08-2010, 06:35
Ich bin in Berufung gegangen, das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wenn ich alle meine Betreuungskosten in Abzug bringe, bin ich unter dem Selbstbehalt.
Was auch das erstinstanzliche Urteil belegte.
Aber das Oberlandesgericht hat angeregt, zu überprüfen, ob die Berufung aufrecht erhalten werden soll.
Ich fahre die Strecke, regelmässig mit der Bahn und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Jede freie Zeit versuche ich Kontakt zu meiner 4 jährigen Tochter zu bekommen.
Ich praktiziere diese Betrteuung regelmässig seit September 2008.
Seit der Betreuungsvereinbarung mit dem Familiengericht, wirklich regelmässig.
Nein, es liegt keine ungeregelte Betreuung vor, da ich alles versuche mit meiner Tochter in Kontakt zu kommen, auch ausserhalb der vom Gericht festgelegten Betreuungszeiten.
Nö, ich fühle mich nicht provoziert, weil ich alles versuche um mehr Umgang zu meiner Tochter zu bekommen, weil ich sie liebe.
Wenn ich alle meine Betreuungskosten in Abzug bringe, bin ich unter dem Selbstbehalt.
Was auch das erstinstanzliche Urteil belegte.
Aber das Oberlandesgericht hat angeregt, zu überprüfen, ob die Berufung aufrecht erhalten werden soll.
Ich fahre die Strecke, regelmässig mit der Bahn und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Jede freie Zeit versuche ich Kontakt zu meiner 4 jährigen Tochter zu bekommen.
Ich praktiziere diese Betrteuung regelmässig seit September 2008.
Seit der Betreuungsvereinbarung mit dem Familiengericht, wirklich regelmässig.
Nein, es liegt keine ungeregelte Betreuung vor, da ich alles versuche mit meiner Tochter in Kontakt zu kommen, auch ausserhalb der vom Gericht festgelegten Betreuungszeiten.
Nö, ich fühle mich nicht provoziert, weil ich alles versuche um mehr Umgang zu meiner Tochter zu bekommen, weil ich sie liebe.