11-08-2010, 06:41
(11-08-2010, 06:35)marecello schrieb: Aber das Oberlandesgericht hat angeregt, zu überprüfen, ob die Berufung aufrecht erhalten werden soll.tja mein Lieber, da haben sie Dir einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben, dass Du damit - zum Wohle des Kindes, welches den Vati weniger braucht, als Mutti sein Geld - scheitern wirst.