11-08-2010, 07:01
Ich bin gegenüber meinem Kind unterhaltspflichtig!
So steht es im BGB!
Es steht jedoch nicht drin, dass ich allein barunterhaltspflichtig bin. Barunterhalt ist der Ersatz für nicht gewährten Betreuungsunterhalt.
Den wiederum ich gewähren will und den die KM ablehnt!
Sie möchte lieber Geld von mir haben.
Damit lehnt sie zeitgleich aber auch meine Unterhaltszahlungen ab (wichtig vor Gericht)!
Ich denke, dass ich ihr das aktenkundig mitteilen sollte.
So steht es im BGB!
Es steht jedoch nicht drin, dass ich allein barunterhaltspflichtig bin. Barunterhalt ist der Ersatz für nicht gewährten Betreuungsunterhalt.
Den wiederum ich gewähren will und den die KM ablehnt!
Sie möchte lieber Geld von mir haben.
Damit lehnt sie zeitgleich aber auch meine Unterhaltszahlungen ab (wichtig vor Gericht)!
Ich denke, dass ich ihr das aktenkundig mitteilen sollte.