11-08-2010, 19:24
marecello,
das böse U-Wort darfst du dann aber nicht vortragen, wenn du das gute B-Wort meinst.
Irgendwo unter den Gerichtsurteilen zur wechselnden Betreuung gibt es wohl noch welche, die auf das Thema eingehen und bisher war es doch eher so, dass die Gerichte nur dann mehr als einen Lebensmittelpunkt zuließen, wenn es sich um die Großeltern mütterlicherseits handelte (KG Berlin?)?
Habe ich das richtig verstanden, du bist verpflichtet worden auch noch der Mutter Unterhaltungsgeld zukommen zu lassen?
das böse U-Wort darfst du dann aber nicht vortragen, wenn du das gute B-Wort meinst.
Irgendwo unter den Gerichtsurteilen zur wechselnden Betreuung gibt es wohl noch welche, die auf das Thema eingehen und bisher war es doch eher so, dass die Gerichte nur dann mehr als einen Lebensmittelpunkt zuließen, wenn es sich um die Großeltern mütterlicherseits handelte (KG Berlin?)?
Habe ich das richtig verstanden, du bist verpflichtet worden auch noch der Mutter Unterhaltungsgeld zukommen zu lassen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)