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Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
#11
Okay!

Wie siehst du das?
Die Mutter zahlt, wie du,
Zitat:Ebenso Verpflegung, Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Im ungefähren Verhältnis zwischen 2:1 bis 3:1.
Die Fahrtkosten sind deine Zusatzaufwendungen i.H.v. 100%.
Wobei man dir gewiss nur die kostengünstigste Variante anrechnen wird (Abo oder Frühbucherrabatt) und dies lediglich im Rahmen der vereinbarten Betreuungsvereinbarung, wobei ich davon ausgehe, dass dort das böse U-Wort gelistet ist!?

Insgesamt läuft das also in die Richtung 0-KU.

Kann die Mutter denn ohne Fremdhilfe für sich und das Kind, in der Zeit, in der das Kind durch sie betreut wird aufkommen?
Und wer betreut das Kind, während die Mutter arbeitet?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 20:40
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von Bluter - 11-08-2010, 20:35
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 21:10
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 12-08-2010, 22:09

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