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Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
#12
(11-08-2010, 19:49)marecello schrieb: Nein, ich muss der Mutter kein Unterhaltsgeld zahlen.
Dann wähne Dich glücklich! In dem Alter des Kindes ist es heutzutage nicht unüblich, auch noch für die Mutter abdrücken zu müssen. Ganz persönlich würde ich Dir vorschlagen, die Berufung zurückzunehmen!
Nach Abzug der 241€ KU bleibt Dir erstmal mehr als mir damals, als ich meiner Ex noch ca. 900€ in ihren Rachen schmeissen durfte.

Was ich bei Deinen Beiträgen nicht rauslesen kann ist, wer die Entfernung von 120 Km geschaffen hatte. Evtl. wäre das etwas gewesen, womit man beim OLG noch etwas erreichen könnte. Da wäre anzusetzen gewesen, um diese unbekannte Konstante "weite Entfernung" etwas aufzuweichen.



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RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 20:40
RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 21:10
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