12-08-2010, 11:44
Hi marecello,
Du könntest bei Gericht mit der Unvereinbarkeit von Sozial- und Familien- bzw. Unterhaltsrecht argumentieren.
Wenn ich das richtig sehe, hat das BVerfG im Frühjahr zu H4 eine stärkere Einzelfallberücksichtigung bei den Bedarfen eingefordert.
Der starre und pauschale Selbstbehalt entspricht nicht diesen Anforderungen.
Ob Dir der EGMR da schnell weiterhelfen wird, das bezweifle ich doch sehr.
U.U. ist es zum Überleben sinnvoll, vollständig in den Bereich der BA/ARGE zu wechseln.
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Du könntest bei Gericht mit der Unvereinbarkeit von Sozial- und Familien- bzw. Unterhaltsrecht argumentieren.
Wenn ich das richtig sehe, hat das BVerfG im Frühjahr zu H4 eine stärkere Einzelfallberücksichtigung bei den Bedarfen eingefordert.
Der starre und pauschale Selbstbehalt entspricht nicht diesen Anforderungen.
Ob Dir der EGMR da schnell weiterhelfen wird, das bezweifle ich doch sehr.
U.U. ist es zum Überleben sinnvoll, vollständig in den Bereich der BA/ARGE zu wechseln.
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