12-08-2010, 14:29
(12-08-2010, 13:03)vorsichtiger schrieb: Denkfehler.
Wenn die ARGE keine Auskunft bekommt zum Einkommen der Ehefrau, wird sie entweder den Klageweg beschreiten oder per Vermutungen den gemeinsamen Bedarf errechnen. Heißt: Sie nehmen an, die neue Ehefrau ist ebenfalls beschäftigt, verdient vermutlich den Betrag X, der reicht zum Lebensunterhalt der Eheleute aus und der Selbstbehalt des Mannes wird im Zweifel bis auf NULL gekürzt.
Wieso?
Die beiden bilden doch keine Bedarfsgemeinschaft!
Und den SB herab setzen, kann die Arge nicht, sondern nur ein Gericht.
Man kann auch weder ihr noch noch ihm einen Strick draus drehen, denn sie ist schlicht nicht auskunftspflichtig.