12-08-2010, 23:22
(12-08-2010, 14:29)beppo schrieb: Wieso?
Die beiden bilden doch keine Bedarfsgemeinschaft!
Und den SB herab setzen, kann die Arge nicht, sondern nur ein Gericht.
Ich glaube, Bedarfsgemeinschaft wird man per Verwaltungsakt.
Man darf dann klagen, um darzulegen, dass (und warum) man doch keine Bedarfsgemeinschaft ist.
Da darf mal eben vermutet werden:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__36.html
WikiPrawda schreibt dazu:
Gesetzliche Vermutung
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II wird vermutet, wenn Menschen
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.