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Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
#22
(11-08-2010, 21:10)blue schrieb: Hast somit also noch eine dicke Unbekannte im Nacken!
Bau schonmal einen Schrein auf, dem Du jeden Abend entgegen betest. Wink
Die ARGE meiner UHN hat sich innerhalb von ca. zwei Tagen auf mich eingeschossen, nachdem die UHN nix mehr von mir bekam. Im Grunde kannst Du Dich glücklich schätzen und darauf hoffen, dass das OLG der entsprechenden ARGE keinen Hinweise gibt, dass bei Dir noch was zu holen ist! Wink

Ich brauche keinen Schrein, Arge hatte sich schon bei mir gemeldet und ich habe meine Einkommensverhältnisse dargelegt. Zudem eine kurze Ehezeit von 3 Jahren. Versorgungsausgleich gemacht und ich muss meiner geschiedenen Frau auch keinen Versorgungsausgleich zahlen. Erziehungszeit des Kindes war Rentenanwartschaftszeit für Frau.
(12-08-2010, 11:44)Profiler schrieb: Hi marecello,

Du könntest bei Gericht mit der Unvereinbarkeit von Sozial- und Familien- bzw. Unterhaltsrecht argumentieren.

Wenn ich das richtig sehe, hat das BVerfG im Frühjahr zu H4 eine stärkere Einzelfallberücksichtigung bei den Bedarfen eingefordert.

Der starre und pauschale Selbstbehalt entspricht nicht diesen Anforderungen.

Kannst du mir bitte deine Argumentation ausführlicher erläutern?
Ich bin sehr gespannt und danke.

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RE: Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht - von blue - 11-08-2010, 20:40
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