13-08-2010, 10:07
Im Endeffekt kommt es immer auf dasselbe raus: Der Selbstbehalt löst sich in Rauch auf.
ARGE fordert Auskunft, andernfalls Klage auf Auskunft - die Klage würde die Berechtigte gewinnen. ARGE erfährt trotz geschwärzter Belege, dass Pflichtiger verheiratet ist. ARGE fordert Auskunft über Einkommen Ehefrau. ARGE bekommt keine Auskunft. Wunderbar für ARGE. Also nimmt ARGE an, die neue Ehefrau würde genug Geld für sich und den Pflichtigen verdienen und rechnet den Selbstbehalt runter. Diese Annahme würde jeder Richter ebenso unterschreiben, falls der Pflichtige blockiert und Sache vor Gericht geht.
Anders gesagt: Es besteht zwar keine unbedingte Pflicht zur Auskunftserteilung an Dritte über das Ehefraueneinkommen, aber wer es nicht tut, bekommt gewaltige Nachteile.
Mit den Jahren sind so ziemlich alle Beweislasten umgedreht worden und stehen jetzt zum Nachteil der Unterhaltspflichtigen. Unterhalt ist Regel und Normalfall, alles andere die beweispflichtige Ausnahme.
ARGE fordert Auskunft, andernfalls Klage auf Auskunft - die Klage würde die Berechtigte gewinnen. ARGE erfährt trotz geschwärzter Belege, dass Pflichtiger verheiratet ist. ARGE fordert Auskunft über Einkommen Ehefrau. ARGE bekommt keine Auskunft. Wunderbar für ARGE. Also nimmt ARGE an, die neue Ehefrau würde genug Geld für sich und den Pflichtigen verdienen und rechnet den Selbstbehalt runter. Diese Annahme würde jeder Richter ebenso unterschreiben, falls der Pflichtige blockiert und Sache vor Gericht geht.
Anders gesagt: Es besteht zwar keine unbedingte Pflicht zur Auskunftserteilung an Dritte über das Ehefraueneinkommen, aber wer es nicht tut, bekommt gewaltige Nachteile.
Mit den Jahren sind so ziemlich alle Beweislasten umgedreht worden und stehen jetzt zum Nachteil der Unterhaltspflichtigen. Unterhalt ist Regel und Normalfall, alles andere die beweispflichtige Ausnahme.