14-08-2010, 00:36
(13-08-2010, 09:12)beppo schrieb: @Vorsichtiger, vielleicht bin ich ja blind aber meines Wissens können nur Leistungsempfänger eine Bedarfsgemeinschaft bilden.@beppo
p hat das alles ja sehr gut erklärt.
möchte aber dennoch auf den zitierten satz kurz eingehen:
dass nur leistungsempfänger eine bedarfsgemeinschaft bilden können ist falsch. sobald nur EINER leistungen empfangen MÖCHTE, wird man bereits als bedarfsgemeinschaft bezeichnet. war bei uns auch so als ich mal versuchen wollte ob ich nicht doch was von der arge bekomme (vor ca. 3 jahren). die meinten mein mann (berufstätig) und ich wären eine bedarfsgemeinschaft, obwohl bis dato keiner von uns leistungsempfänger war. das hatte dann zur folge dass ich von der arge keinen cent bekam weil mein mann (damals noch freund) laut arge genug verdiente um mich auch noch zu ernähren. zitat argetussi zu meinem mann "was wollen Sie denn von uns?? SIE sind doch schuld daran dass die frau schwanger ist! und nun müssen Sie auch dafür bezahlen".
zum glück habe ich jetzt eine arbeit...
wie gesagt, die bedarfsgemeinschaft sieht dann so aus, dass der "gut"verdiener (wenn man das nach abzug von unterhalt immernoch so bezeichnen möchte) den bedarf des nicht arbeitenden decken muss, also bedarfsgemeinschaft ohne leistungsempfänger.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen